Hat der Schulleiter das Recht, Fotos von Schülern der niederen Klassenstufen auf Informationsressourcen zu veröffentlichen, ohne die Zustimmung der Eltern einzuholen?
Rechtliche Grundlagen: Vorrang des Rechts auf Privatsphäre
Nach russischem Recht ist die direkte Antwort Nein, der Schulleiter hat kein Recht. Die Veröffentlichung von Fotos, auf denen ein Kind identifizierbar ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormüter), stellt eine Verletzung der föderalen Gesetze dar.
Wichtige normative Akte:
Föderaler Gesetz vom 29. Dezember 2010 Nr. 436-FZ «Über den Schutz der Kinder vor Informationen, die ihrer Gesundheit und Entwicklung schaden». Das Gesetz verpflichtet dazu, die Interessen der Kinder bei der Verbreitung jeder Information zu wahren, die sie betrifft.
Föderaler Gesetz vom 27. Juli 2006 Nr. 152-FZ «Über persönliche Daten» (152-FZ). Dies ist der Hauptregulator. Ein Foto ist ein biometrisches persönliches Daten (§ 1 Abs. 11), da es die Identität feststellen lässt. Die Verarbeitung solcher Daten (einschließlich der Sammlung, Aufzeichnung, Speicherung, Verbreitung) ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Subjekts der persönlichen Daten (§ 9, 11) erlaubt.
Wichtiger Hinweis: Für Kinder unter 14 Jahren ist die Zustimmung der Eltern (gesetzlichen Vertreter) obligatorisch. Ab 14 Jahren kann der Jugendliche ihn selbst unterschreiben.
Im Einverständnis müssen spezifische Zwecke der Verarbeitung angegeben werden (z.B. «Veröffentlichung auf der offiziellen Schulwebsite im Abschnitt „Unsere Erfolge“»), die Methoden der Nutzung und kann ein Ablaufdatum angegeben werden.
Artikel 152.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation «Über den Schutz des Bildes eines Bürgers». Die Veröffentlichung und weitere Nutzung des Bildes (einschließlich des Fotos) sind nur mit der Zustimmung dieses Bürgers erlaubt. Nach dem Tod des Bürgers können seine Kinder oder Ehegatten solche Zustimmung erteilen. Für Minderjährige wird die ...
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