Recht auf digitale Vergessenheit: Zwischen Privatsphäre und Informationsfreiheit
Wesensgehalt und rechtlicher Ursprung
Das Recht auf digitale Vergessenheit (Recht auf Löschung, «right to be forgotten») ist eine rechtliche Konzeption, die es einem Menschen ermöglicht, die Löschung veralteter, irrelevanter oder schädigender personenbezogener Daten aus dem öffentlichen Zugang zu verlangen, insbesondere aus Suchmaschinen. Dies ist keine absolute Löschung der Informationen von Servern (was technisch oft unmöglich ist), sondern ihre Deindexierung aus der Suchergebnisanzeige bei Anfragen, die den Namen des Antragstellers enthalten.
Ein Wendepunkt war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall «Google Spain v. AEPD und Mario Costeja González» im Jahr 2014. Der spanische Bürger Mario Costeja forderte die Löschung von Links zu Archivnotizen aus dem Jahr 1998 über die Zwangsversteigerung seines Grundstücks aufgrund von Schulden — die Informationen waren wahr, aber veraltet und schädigten seine Reputation. Der Gerichtshof bestätigte, dass Suchmaschinen «Datenverarbeiter» sind und zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse abwägen müssen. Dieses Urteil bildete die Grundlage für Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Jahr 2018 in Kraft trat.
Interessanter Fakt: In den ersten 8 Jahren des Rechts (2014-2022) hat Google in Europa mehr als 5,8 Millionen Löschanfragen für URL-Adressen erhalten, von denen etwa 45% befriedigt wurden. Dies zeigt einen enormen sozialen Bedarf an «digitaler Neuanfang».
Ethischer und sozialer Konflikt: Zwei grundlegende Rechte
Das Recht auf Vergessenheit basiert auf einem tiefen rechtlichen und ethischen Konflikt zwischen:
Dem Recht auf Privatsphäre und persönliches Wachstum (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention).
Der Freiheit der Meinungsäußerung und dem Recht der Gesellschaft auf Information (Artikel 10 derselben Konvention).
Anhänger des Rechts auf Vergessenheit behaupten, dass das Internet ...
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